Intervention

Normaler Preis
€30,00
Verkaufspreis
€30,00
Normaler Preis
Steuern inklusive.

Unsere Leistungen:

Gerne bemühen wir uns mit einer schriftlichen Intervention um eine außergerichtliche Lösung mit dem Unternehmen.

Ihr Fall kann mit einem der folgenden Ergebnisse abgeschlossen werden:

·       Wir intervenieren mit folgendem Ergebnis:

o   Positive Stellungnahme: Das Unternehmen akzeptiert den Lösungsvorschlag in vollem Umfang.

o   Kulanzangebot des Unternehmens: Sie können das Gegenangebot des Unternehmens annehmen oder ablehnen.

o   Negative Stellungnahme: Ihr Fall ist abgeschlossen, leider ohne Erfolg für Sie.

o   Keine Stellungnahme des Unternehmens: Die VKI-Jurist:innen mahnen schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen und unter Hinweis auf eine mögliche Berichterstattung im VKI-Testmagazin „KONSUMENT“. Reagiert das Unternehmen trotz einmaliger Urgenz nicht, ist Ihr Fall abgeschlossen.

Wenn Sie mit dem Ergebnis der außergerichtlichen Hilfe nicht zufrieden sind, steht es Ihnen frei, Ihre allfälligen Ansprüche gegen das Unternehmen - auf eigenes Risiko oder über Ihre Rechtsschutzversicherung - gerichtlich geltend zu machen. Der VKI kann Sie im Einzelfall leider nicht vor Gericht vertreten.

Für eine Intervention benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht.

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Gerne bemühen wir uns mit einer schriftlichen Intervention um eine außergerichtliche Lösung mit dem Unternehmen.

Ihr Fall kann mit einem der folgenden Ergebnisse abgeschlossen werden:

·       Wir intervenieren mit folgendem Ergebnis:

o   Positive Stellungnahme: Das Unternehmen akzeptiert den Lösungsvorschlag in vollem Umfang.

o   Kulanzangebot des Unternehmens: Sie können das Gegenangebot des Unternehmens annehmen oder ablehnen.

o   Negative Stellungnahme: Ihr Fall ist abgeschlossen, leider ohne Erfolg für Sie.

o   Keine Stellungnahme des Unternehmens: Die VKI-Jurist:innen mahnen schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen und unter Hinweis auf eine mögliche Berichterstattung im VKI-Testmagazin „KONSUMENT“. Reagiert das Unternehmen trotz einmaliger Urgenz nicht, ist Ihr Fall abgeschlossen.

Wenn Sie mit dem Ergebnis der außergerichtlichen Hilfe nicht zufrieden sind, steht es Ihnen frei, Ihre allfälligen Ansprüche gegen das Unternehmen - auf eigenes Risiko oder über Ihre Rechtsschutzversicherung - gerichtlich geltend zu machen. Der VKI kann Sie im Einzelfall leider nicht vor Gericht vertreten.

Für eine Intervention benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht.